Verbandkoffer für die Erste Hilfe - Rechtliche Grundlagen

 Verbandkoffer für die Erste Hilfe - Rechtliche Grundlagen

Erste Hilfe im Betrieb
Entscheidend für langfristigen Erfolg ist ein optimaler Produktions- bzw. Dienstleistungs -prozess, der durch gute Qualitätsstandards und hohe Effektivität geprägt ist. Um dies zu gewährleisten, müssen Rahmenbedingungen vorhanden sein oder geschaffen werden, die jedem Mitarbeiter ein sicheres und gesundes Arbeiten ermöglichen. Schnelle und sachgemäße Erste Hilfe für den Fall der Fälle gehört hier als wichtiger Baustein dazu. Untersuchungen zeigen: Bei rechtzeitiger und wirksamer Erster Hilfe können Folgeschäden deutlich reduziert

Alle Arbeitsstätten, sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, als Kleinunternehmen oder im Öffentlichen Dienst, unterliegen der Arbeitsstätten- verordnung. Grundsätzliche Anforderungen an Erste- Hilfe-Einrichtungen und Erste-Hilfe-Material in Betrieben ergeben sich aus der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention", analog für Länder und Gemeinden GUV VA1.

Konkretisierungen und Erläuterungen hierzu sieht die Richtlinie BGR A1 vor. Hier ist auch festgelegt, welcher Betrieb unter welchen Voraussetzungen welche Art und Anzahl Verbandkasten oder auch weiterführende Erste-Hilfe- Einrichtungen bereithalten muss. Geeignetes Material beinhalten u.a. Betriebsverbandkasten nach DIN 13169 und DIN 13157 sowie DIN 13155 (First Responder).

Rechtsgrundlagen

SGB VII § 15.
Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften.

BGV A 1 UVV § 24.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.

BGV A 1 UVV § 25.
Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse dafür zu sorgen, dass Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereit gehalten werden. Kommentare dazu in den BG-Regeln BGR-A 1 § 24 und 25, Abschnitt C.

Erfolg und Güte der Ersten Hilfe hängen vielfach davon ab, dass die richtigen Hilfsmittel eingesetzt werden. Es ist Sache des Unternehmers, über Art, Menge und Aufbewahrungsort zu befinden. Art und Menge sowie Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials richten sich nach Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie in der BG-Information 509 Erste Hilfe im Betrieb, Kapitel 5.3,

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